Die rechtliche Grundlage der von uns angebotenen Psychotherapie ist das Heilpraktikergesetz.
Wir arbeiten vornehmlich als Therapeutenpaar zusammen, bieten aber auch auf Wunsch Termine als Einzeltherapeuten an.
In unserer ersten Sitzung werden wir uns kennen lernen. Wir schauen uns die Themen Ihrer Konflikte in dieser Sitzung genauer an. Die bisherige Geschichte Ihrer Beziehung und die Abläufe Ihres Alltags werden thematisiert.
Sie haben die Möglichkeit die erste Sitzung nach 20 Minuten abzubrechen, falls etwas für Sie nicht stimmig ist. Für diese Zeit werden Ihnen keine Kosten berechnet.
Wie bei allen Heilbehandlungen entscheiden Sie zu jeder Zeit ob Sie die Therapie fortführen möchten oder nicht. Frequenz und Dauer bestimmen Sie selbst. Im ersten Monat kommen die meisten Paare 1- 2 Mal als Paar . Danach liegen die Abstände bei 2 - 4 Wochen. Da eine Paartherapie in der Regel nicht über 8-12 Sitzungen hinausgeht, bleibt der finanzielle Gesamtaufwand überschaubar.
Einzelklienten kommen 1 - 5 Mal im Monat, z. T. für 60 Minuten - die Behandlungsdauer in der Einzeltherapie ist individuell und reicht von einer einzelnen Sitzungen bis hin zu mehrjähriger intensiver Begleitung.
Die Sitzungen können auch Online durchgeführt werden mit Zoom oder BigBlue Button. Die Kosten sind individuell zu vereinbaren.
Paartherapie: | 90 Minuten | 210 € |
Paartherapie mit einem von uns: | 90 Minuten | 180 € |
Einzelsitzung: | 60 Minuten | 120 € |
Zahlungsart: Sie bezahlen bar oder mit EC Karte.
Absagebedingungen: Wenn Sie die Sitzung nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin absagen, berechnen wir den vollen Preis. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung per Email.
Die rechtliche Grundlage der von uns angebotenen Psychotherapie ist das Heilpraktikergesetz.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Kosten für unsere Behandlungen.
Einige private Kassen übernehmen oder bezuschussen die Einzeltherapie. Genaueres erfahren Sie dazu von Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie dort gezielt nach der Kostenübernahme für eine Behandlung nach den Punkten 19.1, 19.2 und 20.1 Psychotherapie oder Atemtherapie der Heilpraktiker-Gebührenordnung.
Die Einzeltherapie ist oft beihilfefähig.
Es gelten die allgemeinen Rechtsbedingungen für Heilbehandlungen.
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten.
Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611 - 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen.
Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung